Datenbankzusammenführung
252,10 €*
Preise exkl. MwSt.
Produktinformationen "Datenbankzusammenführung"
Datenbankzusammenführung – Ihre Win-CASA-Daten sicher und strukturiert vereint
Professionelle Zusammenführung mehrerer Datenbestände durch das Support-Team von Software24.
Sie möchten Daten aus mehreren Hausverwaltungen oder verschiedenen Win-CASA-Installationen in einer gemeinsamen Datenbank bündeln? Mit unserem Service zur Datenbankzusammenführung unterstützen wir Sie zuverlässig bei der konsistenten und datenschutzkonformen Übernahme Ihrer Bestände.
So funktioniert die Zusammenführung Für die Durchführung benötigen wir von Ihnen:
- Eine aktuelle Datensicherung Ihres Systems
- Die Datensicherung des weiteren Hausverwalters
- Eine eindeutige Angabe, welche Objekte aus welchen Sicherungen übernommen werden sollen
Die Datensicherung können Sie in Win-CASA unter „Verwaltung“ → „Datenbank“ → „Datensicherung“ erstellen.
Hinweis: Bei Netzwerkversionen kann die Sicherung ausschließlich am Server erfolgen.
Hinweis zur Objektnummerierung
Bitte beachten Sie:
Nach der Zusammenführung kann jede Objektnummer nur einmal vorkommen. Wenn z. B. beide Datenbanken Objekte mit den Nummern 1–20 enthalten, müssen für doppelte Nummern neue Nummern vergeben werden. Gerne können Sie uns Ihre gewünschte neue Nummerierung als Liste mitteilen. Wenn keine Angaben vorliegen, werden die zusätzlichen Objekte automatisch ans Ende der bestehenden Liste angehängt.
Nicht übertragbare Inhalte
Aus technischen Gründen können folgende Daten nicht übernommen werden:
- Daten aus dem CRM-Modul (Anrufe, Aufgaben, Mitarbeiter, E-Mail-Konten, Kontaktgruppen etc.)
- Inhalte des CAEXIM-Moduls Banking-Modul: Eingelesene Umsätze, Lerntexte, Überweisungen Benutzergruppen und Rechte
- Daten zu betreutem Wohnen und Geräteverwaltung
- Buchungsvorlagen, interne Textverarbeitungsvorlagen DATEV-Kontenrahmen und Zuordnungen
- E-Mail-Vorlagen Termine, Fotos Archiv- und Statistikdaten zu Abrechnungen
- Daten aus dem SE-Modul Verwaltervergütungen, Verbrauchsanalysen, Zinssätze
Datenschutz:
Auftragsverarbeitungsvertrag (ADV) erforderlich Damit wir die Daten gemäß der DSGVO verarbeiten dürfen, benötigen wir vorab einen ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag (ADV). Sie erhalten das Formular von uns per E-Mail. Bitte senden Sie die erste unterschriebene Seite eingescannt oder abfotografiert per E-Mail an uns zurück. Ein Versand per Post ist nicht notwendig. Wenn bereits ein gültiger Datenschutzvertrag mit uns besteht, ist keine erneute Einsendung erforderlich.