Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Webinar 14.09.2026 10:00 | Grundlagen des gewerblichen Mietvertrages und des gewerblichen Mietrechtes | MaBV-Bestätigung möglich

Produktinformationen "Webinar 14.09.2026 10:00 | Grundlagen des gewerblichen Mietvertrages und des gewerblichen Mietrechtes | MaBV-Bestätigung möglich "

In diesem Webinar erhalten Sie ein solides Fundament aus der Praxis.


Dozent: Frau Ute Missal

Zeit und Ort: 14.09.2026, 10:00 -- Online (live-Webinar, keine Aufzeichnung).

Dauer: ca. 2 Stunden 

Inhalt:  

Dieses Seminar wendet sich an diejenigen, die sich mit der Verwaltung und Vermittlung von Gewerbeobjekten befassen oder befassen wollen.

Die Verwaltung von Gewerbeimmobilien ist ungleich komplexer als bei Wohnraummietverhältnissen.

Ohne Kenntnisse der Gesetzesgrundlagen für Gewerbe ist eine optimale Verwaltung und Vermietung kaum möglich. Dieses Seminar hilft Ihnen u.a.bei der Gestaltung und Auslegung von Gewerbemietverträgen und wie Sie Ihre Rechte erfolgreich und wirtschaftlich durchsetzen können. Sie erlernen die Besonderheiten bei Erstellung einer Betriebskostenabrechnung im Vergleich zu einer Betriebskostenabrechnung für Wohnraum. Aktuelle und interessante Gerichtsentscheide sowie Tipps einer Praktikerin für Praktiker runden das Seminar ab.

So sind Sie in der Lage diese besondere Art der Mietverwaltung sicher zu bewältigen. 

Inhaltsangabe:

  • Gesetzesgrundlagen
  • Auswahl und Bonitätsprüfung eines gewerblichen Mietinteressenten
  • Vertragsabschluss sowie Vertragsgestaltung von Gewerbemietverträgen
  • Vertragslaufzeit und Verlängerung durch Option 
  • Mietzinsvereinbarung z.B. Staffelmiete, Indexmiete
  • Abwälzung von Verwaltungskosten sowie Instandhaltung und Instandsetzungskosten
  • Wirksame Betriebskostenabrechnung und Optierung bei Gewerbe
  • Betriebskosten im Gewerberaummietrecht
  • Änderungskündigung 
  • Versorgungssperre und Zwangsräumung gemäß " Berliner Räumung 

Im Rahmen der Teilnahme erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung nach § 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV.